Es gibt viele Möglichkeiten Mitarbeiter zu motivieren und zu belohnen. Und der Staat hilft mit!
Immer mehr Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen und reduzieren damit ganz nebenbei Ihre Personalkosten. Dem Mitarbeiter bleibt mehr netto vom brutto.
Die nachstehenden Bausteine sind steuer- und sozialabgabenfrei. Sie lassen sich außerdem beliebig miteinandner kombinierenl
Verschenken Sie doch ganz einfach als Zeichen Ihrer Anerkennung Erlebnis-Gutscheine vom Wellnesshaus Waldmuenchen. Einzulösen für eine Gesundheits- oder Wellnessleistung ganz nach Wahl des Mitarbeiters. Ob einzelne Behandlungen oder einige Tage Erholungsurlaub. Alles ist möglich. Und Sie profitieren von gut erholten und rundum zufriedenen Mitarbeitern.
Unterstützung durch den Staat: Sachbezug §8 Abs. 2 Satz 11EStG Durch die BFH-Rechtsprechung können Sie bis zu insgesamt 44,00€ jeden Mitarbeiter/jeden Monat einen Wellness-oder Gesundheitsgutschein schenken.
Aufmerksamkeiten R19.6 Abs.1 LStR Kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag, Namenstag, Jubiläum, Verlobung, Hochzeit, Einschulung des Kindes, sind bis zu einem Betrag von 60,00€ steuer- und sozialabgabenfrei. Die Freigrenze bezieht sich auf das jeweilige Ereignis und kann mehrfach pro Jahr genutzt werden. Das Ereignis muss sich auf die Person beziehen. Feiertage gehören nicht dazu.
Erholungsbeihilfe § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG Zahlen Sie noch ein 13.tes Gehalt? Dann überlegen Sie, ob Sie nicht lieber für Erholungszwecke mit 156,00€ für den Mitarbeiter, 104,00€ für den Ehepartner, 52,00€ für jedes Kind Ihren Mitarbeitern einen Wellness- und Entspannungsurlaub im Wellnesshaus Waldmuenchen bezuschussen. Anders als bei Urlaubsgeld müssen Sie diesen Zuschuss lediglich mit 25% pauschal versteuern und sparen so Steuer- und Sozialabgaben. Auch haben Sie keine Abgaben für den Mitarbeiter durch eine evtl. kalte Progression. Markenbotschafter §22 Nr. 3 EStG Machen Sie Mitarbeiter zu Markenbotschaftern Ihres Unternehmens. Als Dank für das Anbringen Ihres Firmenlogos oder einem Link zu Ihrer Firmenwebsite auf dem privaten PKW können Sie im Jahr bis zu 12 mal einen Erlebnisgutschein bis zu 21,00€ verschenken.
Wir möchten darauf hinweisen: Diese Informationssammlung stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
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